Mit der DSGVO werden die Datenschutzaufsichtsbehörden aufgefordert, ein europaweit gültiges Datenschutzzertifikat einzuführen (Artikel 42 DSGVO) . Der Grundgedanke dahinter ist, ähnlich wie mit der QM Zertifizierung nach ISO 9000, Vergleichbarkeit herzustellen. In Zukunft wird also eine Datenschutzauditierung/-zertifizierung ein Marktvorteil sein.
Es ist davon auszugehen, dass zeitnah nach dem Inkrafttreten der DSGVO die Details einer Zertifizierung festgelegt sind. Unternehmen, die dann ein funktionierendes Datenschutzmanagement besitzen, werden davon profitieren.